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aktuelle Info
Anpassung der StBVV zum 01.07.2025
Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
der Bundesrat hat am 21.3.2025 der Fünften Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zugestimmt (BR-Drucks. 61/25).
Hintergrund: Zuletzt wurden die in der StBVV vorgesehenen Gebühren am 1.7.2020 erhöht. Damit Steuerberater und Steuerbevollmächtigte weiterhin einen sachgerechten Beitrag zur Steuerrechtspflege leisten können, wurden die Gebühren an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst.
Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung sieht u.a. folgende Maßnahmen vor:
- Lineare Erhöhung der Wertgebühren um sechs Prozent,
- Erhöhung der mittleren Betragsrahmengebühr für die Lohnbuchführung um rund neun Prozent,
- Anhebung des mittleren Gebührensatzes der Zeitgebühr um neun Prozent von 105 € je Stunde auf 115 € je Stunde sowie Abrechnung je angefangener viertel Stunde,
- Anpassung der Tage- und Abwesenheitsgelder bei Geschäftsreisen von Steuerberatern an die für Rechtsanwälte seit dem Jahr 2021 geltenden Beträge. Damit verbunden ist folgende Erhöhung:
- von 25 € auf 30 €, bei einer Geschäftsreise von nicht mehr als vier Stunden,
- von 40 € auf 50 €, bei einer Geschäftsreise von mehr als vier bis acht Stunden,
- von 70 € auf 80 €, bei einer Geschäftsreise von mehr als acht Stunden.
- Schaffung einheitlicher Regelungen für den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen,
- Abschaffung der bisherigen Beschränkungen bei Pauschalvergütungen,
- Aufnahme neuer Gebührentatbestände aus Gründen der Rechtsklarheit.
Aus diesem Grund werden die Gebühren für die Neuanlage, die Abmeldung von Personal sowie die laufende Lohnabrechnung erhöht.
Die Gebühren für alle anderen Tätigkeiten werden im Rahmen der Fünften Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung angepasst.
Hiermit weise ich darauf hin, dass ich zukünftig meine Honorarnoten ohne Unterschrift versenden werde.
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